1| Adressierung
Adresse:
Georg Fischer GmbH
Warenannahme
Daimlerstr. 6
DE-73095 Albershausen
2| Konzept
2.1| Spediteur
DACHSER GmbH & Co. KG
Logistikzentrum Hegau –
Bodensee
Thomas-Dachser-Str. 1
DE-78256 Steisslingen
Tel.:
+49 7738 9379-150
Fax.: +49 7738 9379-159
2.2|
Falls Sie für DDU-Lieferungen einen Spediteur
außerhalb unseres Konzeptes einsetzen, ist dieser zu
verpflichten, die Ware spesenfrei in unserem Werk in Albershausen anzuliefern.
2.3| EU-Einfuhrzollabfertigung
Diese hat für sämtliche Sendungen ausschließlich
über unseren Verzollungsagent
DACHSER GmbH & Co. KG
Zollstrasse 33 / Im Haus der
Spediteure
DE-78244 Gottmadingen / Bietingen
Tel.: +49 7734
9317-11
Fax.: +49 7734 9317-24
zu erfolgen. Abfertigungsgebühren fremder Speditionshäuser werden von uns nicht akzeptiert.
2.4|
Die Transportversicherung wird grundsätzlich von uns selbst
gedeckt. In Rechnung gestellte Versicherungskosten erkennen wir nicht an.
3| Papier
Dem Spediteur sind folgende Papiere für die Einfuhrverzollung in die EU zu übergeben:
3.1| Lieferantenrechnung (2-fach)
zwingend mit folgenden Angaben versehen:
- Unsere Bestellnummer, Referenz und Anlieferungsstelle
- Genaue
Gewichtsangabe
- Zeichnungs- bzw. Stücknummer pro Artikel
- Ursprungsland gemäß Kriterien des
EG/EFTA/MOES-Übereinkommens pro Artikel
- Datum und Nummer
der Warenverkehrsbescheinigung
3.2|
Zollamtlich abgestempelte Präferenznachweise (EUR.1) oder
Lieferantenrechnung mit Ursprungserklärung gemäß EG/EFTA/MOES-Übereinkommen.
Wenn der Warenwert die Wertgrenze, welche im
EG/EFTA/MOES-Übereinkommen geregelt ist nicht übersteigt,
kann anstelle einer EUR.1 eine rechtsgültige unterschriebene
Ursprungserklärung abgegeben werden (Stand 02/05: EURO 6`000.--)
3.3|
Bei Fehlen oder Unvollständigkeit der erwähnten
Dokumente werden wir die anfallenden Zollkosten von Ihrer Rechnung abziehen.
3.4|
Eine Ausfuhrdeklaration / -erklärung für die
Ausfuhrabfertigung im Abgangsland.
4| Besondere Weisungen
4.1|
Damit die Sendungen korrekt ausgeliefert werden, ist es
unerlässlich, dass
auf Ihren Lieferpapieren lückenlos unsere Anlieferungsstelle
angegeben ist. Bei Lieferungen durch Dritte sind unsere
Versandinstruktionen an diese weiterzugeben.
4.2|
Das Nichtbeachten unsrer Instruktionen verursacht uns erheblichen
Mehraufwand und Kosten. Wir behalten uns vor, diese von Ihrer Rechnung abzuziehen.
Mehrkosten von Spediteuren außerhalb unseres Konzeptes
werden von uns nicht akzeptiert.
4.3|
Unsere Transportvorschriften sind ein Bestandteil unserer Einkaufsbedingungen.