Allgemeine Warenrücknahmebedingungen

Gültig ab 01.09.2021 

Die Georg Fischer GmbH ist nicht verpflichtet, vertragsgemäß gelieferte Ware zurückzunehmen. 

Rücknahmen erfolgen in Ausnahmefällen aus Kulanz und nur nach schriftlicher Zustimmung von der Georg Fischer GmbH. 

Hat die Georg Fischer GmbH nicht vertragsgemäße Ware geliefert (Falschlieferungen etc.), gelten ausschließlich die aktuell gültigen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von der Georg Fischer GmbH. 

Produktbeanstandungen sind kein Bestandteil der allgemeinen Warenrücknahmebedingungen, hierzu ist die Service Abteilung zu kontaktieren. 

Die Anfrage des Kunden auf Rücknahme hat schriftlich mittels des Antrags der Georg Fischer GmbH auf Warenrücknahme und unter Bekanntgabe des Verkaufsbelegs 

(Auftragsbestätigung, Lieferschein oder Faktura) zu erfolgen. 

Sofern die Georg Fischer GmbH dem schriftlichen Antrag auf Warenrücknahme zustimmt, wird dem Kunden ein Warenrücknahmeschein, mit der Angabe der Rücksendeadresse ausgestellt. Genehmigte Retouren werden nur unter Beilage des Rücknahmescheines angenommen. Die Rücksendung hat immer frachtfrei zu erfolgen. Nicht genehmigte Rücksendungen werden zu Lasten des Kunden retourniert. 

Generell von der Rücknahme ausgeschlossen sind*:

  • Rohre, Tragschalen und Dichtungen
  • High-Purity-(HP)-Produkte
  • Henkelprodukte
  • Techno Plastik Produkte
  • Sonderanfertigungen, Montageartikel, Auslaufmodelle
  • Teilsortimente des CONTAIN-IT Plus Systems

        (*Diese Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit)

 

Eine Zustimmung zur Rücknahme wird unter folgenden Voraussetzungen erteilt, wobei sich durch deren Erfüllung, kein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf eine Rücknahme ergibt:

  1. Die Ware muss sich in neuwertigem Zustand befinden und original verpackt sein.
  2. Das Lieferdatum ab Werk der Georg Fischer GmbH darf nicht mehr als 24 Monate zurückliegen.
  3. Der Positionswert muss mindestens EUR 75,- EUR (netto nach Rabatt) betragen.
  4. Für Rückgaben unter 250,- EUR Gesamtwarenwert (netto nach Rabatt) wird keine Gutschrift erteilt.
  5. Bei jeder Rücknahme wird eine Aufwandpauschale von mindestens 25% des Nettowarenwertes, in jedem Fall jedoch mindestens EUR 75,- EUR in Abzug gebracht.
  6. Genehmigte Retouren werden nur angenommen, wenn der Antrag auf Warenrücknahme beigefügt ist und die Retouren-Nummer auf dem Lieferschein und den Frachtpapieren vermerkt ist.