Vor Aufnahme jeder Tätigkeit bei +GF+ sind Sie als Auftragnehmer verpflichtet, nachstehend angeführten Punkte zu erfüllen:
- Mitbringen und Verwenden Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) bestehend aus Sicherheitsschuhen, Arbeitsschutzhandschuhen, Schutzbrillen, Gehörschutz sowie Schutzhelm
- Bei Tätigkeiten an absturzexponierten Bereichen ist entsprechende PSA gegen Absturz (Sicherheitsgurt, Höhensicherungsgerät bzw. Bandfalldämpfer, Bandschlingen, Kletterhelm, ec.) mitzubringen und zu verwenden.
(Hinweis: PSA wird nicht durch +GF+ bereitgestellt!)
- Meldung bei Ihrem Ansprechpartner/ Projektleiter von +GF+
- schriftliche Kenntnisnahme und Bestätigung zur Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen
- Gefährliche Tätigkeiten (wie Heißarbeiten, Arbeiten in EX-Bereichen sowie in Behältern) sind gemeinsam mit dem Ansprechpartner/ Projektleiter von +GF+ zu evaluieren. Die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen sind im +GF+-„Freigabeschein für gefährliche Tätigkeiten“ schriftlich zu dokumentieren. Die Einhaltung der definierten Sicherheitsmaßnahmen ist verpflichtend.
- Nachweis ihrer Fachkenntnis im Zusammenhang mit der Bedienung von Selbstfahrenden Arbeitsmitteln sowie Kränen (interne Fahrberechtigungen werden nur nach Vorlage eines gültigen Zeugnisses erteilt).